Unser Ressort Aus- und Weiterbildung hat sich zum Ziel gesetzt, Qualitätsstandards für die Bereiche BGM und BEM zu schaffen sowie diese im Markt zu etablieren. Daher freuen wir uns  zu verkünden, dass weitere Meilensteine erreicht wurden:

  • seit März 2023 können Ausbildungsinstitutionen ihre Angebote durch uns, den BBGM e.V., auditieren lassen.

  • ab dem 1. Juli 2023 ist die digitale Prüfung Prozessberater*in für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) mit BBGM e.V. Zertifikat möglich.

  • unsere Mitglieder IST-Hochschule für Management und BIT e.V. sind die ersten zwei zertifizierten Ausbildungsinstitutionen.

Neugierig geworden, was sich hinter dem Schriftstück des BEM-Curriculums verbirgt?
Einen transparenten Einblick gibt es hier:

Noch mehr Wissensdurst nach BEM?
Anbei ein Ausschnitt des Experteninterviews unseres Vorstandsmitglieds Prof. Dr. Martin Lange zu BEM als probates Instrument gegen Fachkräftemangel

Was kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in diesem Kontext leisten und was
bringt es dem Unternehmen, das es einsetzt?
Prof. Dr. Martin Lange: Der Nutzen eines gut implementierten BEM ist vielseitig. Bei Mitarbeiter:innen kommt
es sehr gut an, da sie mit guten BEM-Prozessen sicher sein können, dass es nach einer Erkrankung
weitergeht, egal in welcher Form. Nichts ist belastender, als dass man sich während einer schlimmen
Erkrankung auch noch Sorgen um das Arbeitsverhältnis machen muss. Das steht keinem Arbeitgeber gut zu
Gesicht.
Für das Unternehmen bedeutet es, Fachkräfte zu sichern. Diese Erkenntnis ist schlicht, aber wertvoll!
Angesichts des steigenden Alters der Belegschaft und der zunehmen Ausfalltage aufgrund psychischer
Belastungen auch bei jungen Menschen bei gleichzeitigem Fachkräftemangel müssen Unternehmen einfach
ein gutes BEM anbieten. Wollen sie erfahrene, kompetente Mitarbeiter:innen halten, müssen diese auch
(schwer) krank sein dürfen und dann individuell und behutsam in den Arbeitsprozess zurückgeholt werden.
Dafür braucht es BEM-Prozessberater:innen oder BEM-Fallmanager:innen im Betrieb.

Häufig übernehmen Betriebliche Gesundheitsmanager:innen die Aufgabe des BEM. Ist an dieser Stelle
spezielles Fachwissen nötig?
Lange: Ja, Fachwissen, methodische und soziale Kompetenzen sind essenziell für ein gut funktionierendes
BEM. Zunächst einmal stehen jedoch Prozesse und die Unternehmenskultur im Vordergrund, so dass
betroffene Menschen überhaupt am BEM teilnehmen. Denn ein BEM ist immer freiwillig. Und wenn andere
Beschäftigte im Betrieb mitbekommen, dass erkrankte Kolleg:innen gute BEM-Prozesse durchlaufen und
tatsächlich mit Ablauf und Ergebnis zufrieden sind, trägt das an vielen Stellen zur Mitarbeiter:innenbindung
bei.
BEM-Beauftragte müssen für die erfolgreiche Gestaltung eines solchen Prozesses viel wissen. Hierzu
gehören neben arbeitsrechtlichen Grundlagen, medizinische Kenntnisse, Wissen über die
Belastungserprobung und -steuerung sowie die wichtige Netzwerkarbeit mit Versorgungsträgern.

Genügt es da nicht, Gesetzestexte zu lesen? Oder ist eine Weiterbildung hilfreich?
Lange: Es genügt weder der gelesene Gesetzestext noch die Weiterbildung. Letzteres ist aber ein
entscheidender Schritt. Eine Weiterbildung vermittelt in jedem Fall wichtige Ansatzpunkte und schützt vor arbeitsrechtlichen Stolperfallen, die dann in Gerichtsprozessen negativ ausgelegt werden können.