In 2020 verleiht der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. bereits zum neunten Mal in Folge den Nachwuchsinnovationspreis „Betriebliches Gesundheitsmanagement“.
Bewerben können sich Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen einer BGM-Ausbildung bzw. eines BGM-Studiums (max. 24 Monate nach Abschluss).
Mit dem Nachwuchsinnovationspreis 2020 werden Ideen und Engagement einer Einzelperson oder einer studentischen Projektgruppe gewürdigt. Gewerbliche bzw. gewinnorientierte Organisationen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Auswahl der Preisträger wird Anfang November 2020 von einer Jury getroffen, die sich aus Experten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Deutschland zusammensetzt. Der Nachwuchsinnovationspreis 2020 ist mit 1.000 Euro dotiert und ist nur für die antragstellende/n Person/en bestimmt.
Anträge müssen bis zum 31.10.2020 in digitaler Form (DIN A4, ausdruckbar) unter info@bbgm.de eingereicht werden.
Die Preisverleihung findet am 27. November 2020 statt.
Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier.