Zum zehnten Mal in Folge verleiht der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. den Nachwuchsinnovationspreis „Betriebliches Gesundheitsmanagement“. Anlässlich dieses Jubiläums wird neben dem bewährten Nachwuchsinnovationspreis (NIP) erstmals auch ein Innovationspreis (IP) ausgeschrieben.

Der NIP soll die besonderen Verdienste junger Menschen um die Entwicklung und Konzipierung von Projekten im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sichtbar machen. Gleichzeitig will er einen positiven Anreiz schaffen, sich für die Herausforderung in diesem Berufsfeld zu begeistern. Er  möchte zukunftsorientierte und innovative Methoden fördern, die vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der steigenden psychischen und physischen Anforderungen an die Arbeitnehmer, überzeugen. Studierende (Bachelor, Master) und Doktoranden sowie Absolventinnen und Absolventen einer BGM-Ausbildung bzw. eines BGM-Studiums (max. 24 Monate nach Abschluss) können ihre wissenschaftliche Arbeit für den NIP einreichen.

Mit dem 2021 erstmals ausgeschriebenen Innovationspreis IP zeichnet der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen bereits umgesetzte innovative Konzepte und Projekte im betrieblichen Gesundheitsmanagement aus. Bewerben können sich Unternehmen, die einen innovativen BGM-Ansatz implementieren bzw. implementiert haben. Die Bewerbung von BGM-Dienstleistern in Verbindung mit einem eigenen „Kundenunternehmen“ ist ebenfalls möglich.

Für beide Preise endet die Bewerbungsfrist am 15.10.2021. Die Preisträger werden Anfang November 2021 von einer unabhängigen Fachjury ausgewählt, die sich aus Experten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Deutschland zusammensetzt. Es wird jeweils ein erster, zweiter und dritter Preis vergeben.