Hat ein Unternehmen einen hohen Krankenstand, kann das auch etwas mit den Arbeitsbedingungen zu tun haben. Sind sie ungünstig gestaltet, können sie körperliche und psychische Belastungen bis hin zu Erkrankungen hervorrufen. Studien zeigen, dass jeder vierte Beschäftigte ein erhöhtes Risiko für Depressionen, Angststörungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in sich trägt. Natürlich hat jeder Ihrer Mitarbeiter eine individuelle Wahrnehmung gegenüber Belastungen. Für betroffene Mitarbeiter bedeuten ungünstige Arbeitsbedingungen unnötiges Leid bis hin zur Krankheit oder Kündigung, für Unternehmen bleiben wirtschaftliche Einbußen nicht aus.

Daher erscheint es sinnvoll, im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements darauf einzugehen und problematische Ausprägungen der körperlichen und psychischen Arbeitsfaktoren zu beseitigen bzw. auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Seit 1. Januar 2014 verlangt dies auch der Gesetzgeber: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber die „psychische Belastung bei der Arbeit“ einschätzen und mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes darauf reagieren.

Referenten: 

  • Frau Dr. Kerstin Ziemer, Leiterin der Abteilung 6 „Arbeitsschutz“ des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz
  • Herr Dirk Hübel, HFA BGMplus — Hübel & Benzin GbR; Mitglied des Vorstands des Bundesverbands Betriebliches Gesundheitsmanagement e. V.
  • Herr Christopher Gille, Federführung BGF Koordinierungsstelle Thüringen

Agenda:

  1. Vorstellung der Thüringer Koordinierungsstelle Betriebliche Gesundheitsförderung
  2. Praxisbeispiele bzgl. der Effekte von Gesundheitsmaßnahmen auf unseren Körper und unsere Psyche
  3. Praxisorientierte Vorstellung des Ablaufes und der Struktur einer psychischen Gefährdungsbeurteilung
  4. Wie hoch ist die Rendite von betrieblichen Gesundheitsangeboten (Return on Investment)
  5. Interview & Diskussion zur der Frage: „Wie wird die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung kontrolliert?“