Statement des Bundesverbandes betriebliches Gesundheitsmanagement e.V.

Lohnfortzahlung – Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Arbeitnehmern im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne

Der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement [BBGM] e.V. engagiert sich bundesweit für die Belange der betrieblichen Gesundheit. Es ist bekannt, dass neben einem gesundheitsorientierten Verhalten der Mitarbeiter selbst auch die jeweiligen Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Beschäftigten positiv bzw. negativ beeinflussen.

In den zurückliegenden Jahren hat sich gezeigt, dass neben den körperlichen Faktoren vor allem psychosoziale Belastungen ein hohes Risiko im Kontext betrieblicher Gesundheit darstellen.

Zur Bekämpfung der Corona Pandemie steht in Deutschland die Impfung im Fokus der Strategie. Neben Impfkampagnen und Anreizen greifen nun erste staatlich vorgegebene Sanktionen gegen Arbeitnehmer, die nicht bereit sind, sich impfen zu lassen. Dazu zählt unter anderem der Verlust des Anspruchs auf Lohnfortzahlung im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne ab 01.11.2021.

Der BBGM distanziert sich deutlich von dieser Sanktionierung. Abgesehen von der finanziellen Einschränkung, die vor allem Niedrigverdiener treffen wird, stellt diese Art der Ungleichbehandlung ein Risiko für die psychosoziale Gesundheit innerhalb der Arbeitswelt dar. Wir sehen die Gefahr, dass neben einer Bedrohung der Existenzgrundlage Einzelner dadurch weiterer Nährboden für Angst, Ausgrenzung, Mobbing sowie soziale Isolation entstehen könnte.

Wir appellieren an alle Arbeitgeber in Deutschland unter Berücksichtigung der ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen keinen Unterschied zwischen geimpften und ungeimpften Beschäftigten zu machen, wenn es zu einem Quarantänefall kommen sollte.

Der BBGM befürwortet im Sinne der Impfstrategie eine wissensbasierte Aufklärung sowie sachliche Nutzen-Risiko Informationen anstelle von Einschränkungen bzw. Ungleichbehandlung.

Aus diesen Gründen fordern wir die Politik auf, die bestehende Regelung der gleichen Lohnfortzahlung auch über den Oktober hinaus beizubehalten und empfehlen die Stärkung innerbetrieblicher Aktivitäten für eine zielgerichtete Aufklärung zur Gesundheit.

Abschließend möchten wir klar betonen, dass sich dieses Statement ausschließlich auf die Ungleichbehandlung in Bezug auf die Lohnfortzahlung bezieht und sich nicht allgemein gegen Coronaimpfungen richtet.

Gießen, 26.10.2021,

Der Vorstand
des Bundesverbands
Betriebliches Gesundheitsmanagement [BBGM] e.V.