Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, für Ihre Mitarbeiter ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bildet eine elementare Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Eine Ausbildung in diesem Bereich ist derzeit allerdings noch nicht gesetzlich reglementiert oder durch Verordnungen bestimmt. Insbesondere aufgrund der besonderen Relevanz des Betrieblichen Eingliederungsmanagements hat der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) e. V. ein Curriculum für die Ausbildung zum / zur „Prozessberater:in Betriebliches Eingliederungsmanagement“ erstellt.

Das Ressort Aus- und Weiterbildung entwickelt mit Unterstützung der AG-Wissenschaft derzeit eine zweistufige Ausbildung zum / zur BEM-Prozessberater/in“. Das Curriculum zur ersten Stufe konnte bereits im Januar 2023 veröffentlicht werden. Ab März 2023 können Ausbildungsinstitutionen ihre entsprechenden Kurse und Studieninhalte durch den BBGM e.V. auditieren und zertifizieren lassen.

Das Curriculum zur zweiten Ausbildungsstufe „BEM-Fallmanager:in BBGM“ wird im Laufe des Jahres 2023 folgen.